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30 Jahre Jagdschule Wiesensteig

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Aktuelles - Jagdschule Wiesensteig

Aktuelles aus der Jagdschule Wiesensteig

Hier halten wir Sie auf dem Laufenden
Kursabschluss BWE/K 668
49 Erfolgreiche Jungjäger!

Mit einem sehr erfolgreichen Ergebnis am vergangenen Wochenende und einer noch stärkeren Vorlage bei der schriftlichen Prüfung (100%) konnten 49 Teilnehmer der laufenden Kurse nun ihre Prüfung ablegen und starten jetzt in die Passion der Jagd! Ihr seid eine tolle Truppe gewesen und vielleicht weht der Wind euch ja das ein oder andermal wieder in unser schönes Wiesensteig! Weidmannsheil!

92 erfolgreiche Absolventen der Jägerprüfung
Spitzenergebnis trotz Corona - Lockdown

 92 Kursteilnehmer konnten jetzt aus den verschiedenen laufenden Vorbereitungskursen von Januar bis Mai 2021 erfolgreich ihre Jungjägerausbildung abschließen! Mit aufwendiger Organisation, Kleingruppen und Zeitplänen war es uns somit möglich trotz Corona Lockdown die Ausbildung in der allseits bekannten Qualität durchzuführen und somit die angehenden Jäger zu der Erfüllung ihres Traumes vom Jagen zu führen. Wir sind stolz auf euch und wünschen allzeit Weidmannsheil!

Die neue Funktion für unsere Schüler bedingt durch die Corona Krise
Feuertaufe - Webinar

DIE FEUERTAUFE
Webinar Kursstart BWE666

Da es Aufgrund der aktuellen CoronaVo nicht möglich ist den Unterricht direkt örtlich in unserer Jagdschule zu praktizieren, nutzen wir die vergangene Monate jede freie Minute um eine Lösung für unsere aktuellen Schüler zu finden. Mit größter Begeisterung starteten wir heute den aktuellen Wochenendkurs als Home Office Präsenzunterricht über ein direkt in unserem Lernprogramm implementiertes Webinar. Es ist uns nun möglich einen nahezu identischen Präsenzunterricht zu bieten und auch in direktem Kontakt mit den Schülern zu unterrichten. Wir freuen uns sehr diese Möglichkeit erschlossen zu haben um auch in dieser schwierigen Situation in unserer allseits bekannten Professionalität die Jungjägerausbildung fortzuführen. Außerordentlich freut uns die positive Resonanz der Kursteilnehmer und ebenso ihre bisherige Leistung, da diese sich bereits in den vergangenen Wochen mithilfe des Lehrordners und unserem Online Lernprogramm perfekt vorbereitet haben und nun ein paar tollen lehrreichen Wochen auf dem Weg zur Jägerprüfung nichts mehr im Wege steht.

Waidmannsheil!

Jahresabschluss - Trotz Coronaverordnung absoluter Erfolg!
November Prüfung

Mit dem heutigen Tage beendeten die Teilnehmer des laufenden Kompakt- & Wochenendkurses ihre letzte Hürde auf dem Weg zum Jagdschein, die mündlich Praktische Prüfung.

Wir wünschen den Erfolgreichen 49 Teilnehmern alles von Herzen Gute und allzeit Weidmannsheil! Ein wirklich toller Jahresabschluss der schöner nicht hätte sein können. Das neue Online Lernsystem zeigt uns nun deutlich auf, dass trotz Corona Verordnungen eine  professionelle Jagdausbildung mit Top Ergebnis möglich ist!

Erfolgreiche Mündlich Praktische Prüfung
34 Jungjäger - Waidmannsheil!

34 Kursteilnehmer konnten am vergangenen Wochenende mit Bravur die Prüfung bestehen und ihr Prüfungszeugnis erhalten. Sie haben somit die letzte Hürde auf ihrem Weg zum Jagdschein überschritten und starten nun in ihr Jägersleben.

Wir wünschen euch alles Gute und allzeit Weidmannsheil!

Keiler mit 113KG von Wildtierschützer erlegt
Absoluter Jagderfolg im Lehrrevier

Am vergangenen Freitag hatte unser Wildtierschützer und Ausbilder A.Pohl jun das Glück einen 113Kg starken Keiler inmitten unseres Wiesensteiger Lehrreviers zu erlegen. Nach nächtelangem Ansitzen zahlte sich somit die Passion aus und belohnte ihn mit diesem Jagdlichen Erfolg. Waidmannsheil!

Phänomenales Ergebnis mit neuem Lernprogramm
Spitzenergebnis!

38 Schüler konnten am vergangenen Sonntag mit dem letzten bestanden Prüfungsteil erfolgreich ihre Jägerprüfung absolvieren! Sie haben somit alle 3 Prüfungsteile mit Bravur bestanden und starten nun in ihr neues Jägerleben. Aufregend war für uns dabei zu sehen, welchen Erfolg unsere neues Lernprogramm zur Lernunterstützung der Schüler hierbei hatte! 

Jetzt geht es los!
Start des Online Lernprogramms

Mit dem heutigen Tag startet unser Brandneues Online Lernprogramm für die Schüler des aktuellen Kurses. So kann trotz Corona eine perfekte Vorbereitung auf den Jagdschein und den verkürzten Kurs hier an der Jagdschule erfolgen, mit optimaler Struktur und Spaß an der Sache!

Alles für das Wild!
Hegemaßnahmen im Revier

Arbeitseinsatz im Lehrrevier! 

 

Den heutigen Tag der Coronakrise nutzen wir effektiv mit der Schaffung neuer Einstände in unserem Lehrrevier. Mit Fichten für die Dickungen, Brombeeren zum Einstand und als Winteräsung für Rehwild und Schlehen für die Vögel oder als Einstände für das Haarwild konnten wir somit 4 Flächen effektiv Einsetzen. Wir sind gespannt auf das nächste Jahr! Das sind sogenannte Hegemassnahmen! Sendet uns Fotos aus Euren Revieren wie Ihr derzeit auch aktiv loslegt im Frühjahr und zeigt damit, dass Jagd auch angewandter Naturschutz ist!! Wir würden uns freuen Andy Pohl Sen.

Jetzt auch ohne Beauftragung
NEUREGELUNG IM RECHT: NACHTSICHTTECHNIK

Bisher war eine Verwendung von Dual Use Nachtsichttechnik in Baden Würtemberg nur mit einer revierbezogenen Beauftragung gebunden an eine Monitoringpflicht möglich, welche von der unteren Jagdbehörde erteilt wurde.

 

Die Oberste Jagdbehörde in Baden-Württemberg hat Heute am Freitag den 03. April 2020 ein Schreiben an die UJB und die Einzelnen Behörden der Landkreise sowie die Jagdverbände versendet. Demnach entfällt die Beauftragung sowie die bisherige Monitoringpflicht.

 

1. Im Verordnungsweg wurde seit dem 1. März 2018 das sachliche Verbot des § 31 Absatz 1 Nummer 10 a JWMG in Bezug auf die Verwen- dung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z.B. Zielfern- rohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Erlegen von Schwarzwild aufgehoben, vgl. § 9 Abs. 2 DVO-JWMG

 

2. 

Durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (WaffRÄndG, BGBl I S. 166), das am 20. Februar 2020 in Teilen in Kraft getreten ist, ermöglicht es nunmehr der neu eingefügte

§ 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG, Inhabern eines gültigen Jagdscheins Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) zu erwerben, zu besitzen und ein- zusetzen. Dabei handelt es sich gemäß waffenrechtlicher Definition um Geräte, die mit üb- lichen Zielfernrohren kombiniert und dann als Nachtzielgeräte verwendet werden können (sog. Dual-use-Geräte).

 

3. Ein behördlicher Auftrag nach § 40 Abs. 2 WaffG ist nach Änderung des Waffengesetzes insoweit nicht mehr erforderlich, soweit für diese Geräte keine jagdrechtlichen Verbote o- der Beschränkungen bestehen. Jagdrechtlich dürfen derzeit die Geräte wie dargelegt aus- schließlich zum Erlegen von Schwarzwild benutzt werden.

Mithin dürfen die genannten Dual-use-Geräte landesweit, von allen Inhaberinnen und Inhabern von Jagdscheinen ohne die weite- ren sonstigen Restriktionen des Schreibens vom 16. Mai 2018 (Ziff. II und III) verwendet werden. Auch die Monitoringpflicht (Ziff. III Nr. 8) entfällt.

❗️Ab sofort gibt es neue Angebote in unserem Jagdstadel auf Nachtsichttechnik zu absoluten Sonderkonditionen mit Fachberatung durch Spezialisten❗

Kann ich mich über meinen Hund oder Wild anstecken?
Covid-19
  1. März 2020 (DJV) Berlin

Haus- und heimische Wildtiere können das Coronavirus (SARS-CoV-2) nicht auf Menschen übertragen. Ebenso wenig kann der Mensch Tiere anstecken. Experten empfehlen trotzdem regelmäßiges Händewaschen.

Mensch und Tier können sich nach derzeitigem Stand der Forschung nicht gegenseitig mit dem neuartigen Coronavirus anstecken.

Mensch und Tier können sich nach derzeitigem Stand der Forschung nicht gegenseitig mit dem neuartigen Coronavirus anstecken. (Quelle: Hamann/DJV)

Auf Anfrage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) teilte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit: Menschen können sich nach aktuellem Wissensstand nicht über Haus- oder Wildtiere mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren. Jagdhunde stellen also kein Infektionsrisiko dar, ebenso wenig Reh oder Wildschwein. Um ganz sicher zu gehen, untersucht das FLI derzeit, ob Tiere ein Virusreservoir sein könnten. Ergebnisse sollen Ende April 2020 vorliegen.

 Mit dem Coronavirus infizierte Menschen können beispielsweise das Fell von Hunden und Katzen mit dem Erreger kontaminieren. Allerdings ist die Virenmenge dann so gering, dass sie für eine Infektion weiterer Menschen nicht ausreicht. Derzeit gibt es laut FLI auch keine Hinweise darauf, dass sich heimische Wild- oder Haustiere bei Menschen mit SARS-CoV-2 infizieren könnten.

Mensch und Tier können sich also nach derzeitigem Stand der Forschung nicht gegenseitig mit dem neuartigen Coronavirus anstecken. Ungeachtet dessen empfehlen Experten nach dem Kontakt mit Tieren: grundlegende Hygieneprinzipien einhalten, etwa gründliches und regelmäßiges Händewaschen mit Seife. Befindet sich ein Hundebesitzer in häuslicher Quarantäne, sind zunächst keine Maßnahmen für das Haustier vorgesehen.

 

Anweisung an die Unteren Jagdbehörden vom MLR 20.03.2020
Wichtige Info zur Jagdscheinverlängerung

Übergangsweise stellt das Innenministerium den Jagdbehörden für die derzeit zur Verlängerung anstehenden Jagdscheine eine vorläufige Verfahrensregelung zur Verfügung.

Diese vorläufige Verfahrensregelung zur Abfrage bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde wird kurzfristig nach Abstimmung mit dem Innenministerium nachgereicht.

Um negative Auswirkungen auf Antragstellerinnen und Antragsteller und auf die mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verfolgten Ziele (u.a. die Tierseuchenprävention) zu

minimieren, ist ab sofort wie folgt zu verfahren:

  1. Anträge auf erstmalige Erteilungen von Jagdscheinen werden zurückgestellt, bis ein

entsprechendes Abfrageergebnis der zuständigen Verfassungsschutzbehörde vorliegt.

  1. Verlängerungen von Jagdscheinen dürfen, wenn auch ansonsten die Voraussetzungen

für eine Verlängerung vorliegen, auch dann erfolgen, wenn noch kein entsprechendes

Abfrageergebnis der zuständigen Verfassungsschutzbehörde vorliegt.

Die Verlängerung ist mit einer Nebenbestimmung dergestalt zu erteilen, dass die

Verlängerung jeweils unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der durchzuführenden

Abfrage beim Verfassungsschutz erfolgt.

  1. Bestehen bei der unteren Jagdbehörde begründete Zweifel, ob die Zuverlässigkeit

eines Antragstellers nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 WaffG vorliegt, ist die Entscheidung

über den Antrag ebenso wie in Ziff. 1 zurückzustellen.

 

Diese Entscheidung ist nun elementar gewesen, damit viele in deren Jagdbezirken weiterhin nicht nur zur Tierseuchenprävention weiterhin tätig werden können, sondern vor allem auch in Hinblick auf die Wildschadensabwehr!

Dass Anträge für erstmalige Erteilungen nun ungewisse Wartezeiten erbringen, ist leider nicht erfreulich und hier kann man nur hoffen, dass eine zeitnahe Regelung stattfindet, da jeder derzeit draußen in den Revieren gebraucht

werden kann.

 

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